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Wohnungsbaugesellschaft Villingen-Schwenningen mbH
Bürkstrasse Gebäude - wbg

Regeln für ein gutes Miteinander

Wir denken, dass klare Vorgaben für alle Mieter dazu beitragen, dass alle in einer Hausgemeinschaft gut miteinander auskommen. Deshalb möchten wir unsere Mieter bitten, die folgenden Informationen zu nutzen.

Gemeinschaft & Rücksicht

Für ein Wohlfühlen in der Gemeinschaft ist es sinnvoll, wenn alle schonend und pfleglich mit dem umgehen, was uns zum täglichen Gebrauch gemeinsam zur Verfügung steht. Deshalb haben wir einige Regeln für alle Bewohner unserer Gebäude formuliert, auf die wir Sie hinweisen möchten.

Haustür immer abschließen!

Haustür immer schließen! Das beugt Einbrüchen vor.

Fluchtwege freihalten!

Fluchtwege freihalten! Bitte nichts im Flur oder im Treppenhaus lagern.

Erlaubnis einholen!

Erlaubnis einholen! Antennen und Schilder bitte nicht ohne unsere Zustimmung anbringen.

Gemeinsam kümmern!

Gemeinsam kümmern! Geht es unserem Zuhause gut, geht es uns allen gut.

Miteinander reden!

Miteinander reden! Sprechen Sie in Ruhe mit Nachbarn, wenn Sie etwas stört.

Tiere erlauben lassen!

Tiere erlauben lassen! Tierhaltung muss genehmigt werden.

Ruhezeit beachten!

Ruhezeit beachten! Bitte zu diesen Zeiten leise sein: 12-15 Uhr, 22-6 Uhr

Papiermüll zerkleinern!

Tonnenplatz sparen! Papiermüll zerkleinern, Kartons zum Wertstoffhof.

Sonder- & Sperrmüll entsorgen!

Sonder- & Sperrmüll entsorgen! Wegfahren oder abholen lassen.

Sauber halten!

Sauber halten! Müll gehört immer in die Mülltonne.

Trenne Müll!

Trenne Müll! Sortieren schont die Umwelt und spart Kosten.

Mief stoppen!

Mief stoppen! Müllsack sofort in die Tonne, nicht im Hausflur parken.

Rauchen verboten!

Rauchen verboten! In allen Gemeinschaftsräumen rauchfreie Zone.

Zigarettenstummel entfernen!

Zigarettenstummel stören! Raucher müssen Reste sauber entfernen.

Missgeschicke selbst säubern!

Missgeschicke passieren! Wenn etwas passiert, bitte selbst säubern.

Müll richtig trennen

Die Antwort auf die Frage, warum wir unseren Müll trennen ist einfach: der Umwelt und damit letztendlich uns Menschen zuliebe. Aber nur wenn wir unseren Müll richtig trennen und sortieren kann es auch den gewünschten Zweck erfüllen. Aber wo muss was hinein? Ein kurzer Überblick gibt Auskunft über die richtige Mülltrennung:

“Bio“ in die braune Tonne

In die braune Biotonne gehören alle Küchen- und Gartenabfälle hinein: Gemüsereste, Salatreste, Obstreste, allgemein Lebensmittelreste, Eierschalen, Teebeutel, Kaffeesatz, Obstschalen, Pflanzenreste, Blumen, Rasenschnitt, Laub, kleine Äste von Bäumen und Sträuchern.

Nicht verwertbares in die graue Tonne

In die graue Restmülltonne kommt der nicht weiterverwendbare Abfall: Dazu gehören Asche, Fleischreste, Knochen, Kunststoffteile, Spielsachen, Hygieneartikel, kleine Holzteile, Putzlappen, Windeln, Staubsaugerbeutel, Zigarettenstummel, Wachse, …

Papier und Karton in die grüne Tonne

In die grüne Papiertonne gehören alte Zeitungen, Magazine, Kataloge, Hefte, Broschüren, Pappe, Kartons und Schachteln. Größere Kartonmengen (z.B. TV-Gerät-Verpackungen, Möbelverpackungen usw.) bitte zum Wertstoffhof bringen!

Altes Glas in den Container

Glas ist wertvoller Rohstoff: Bitte sammeln Sie ihre leeren Flaschen und Gläser und bringen Sie diese zum nächstgelegenen Glascontainer. Eine Ausnahme bilden Gläser, die nicht als Verpackung für Lebensmittel dienen: Dieses „Flachglas“ bzw. Scherben davon (Spiegel, Fensterscheiben, …) darf in der Restmülltonne entsorgt werden, da es Inhaltsstoffe enthalten kann, die für ein Recycling gemeinsam mit Verpackungsglas ungeeignet sind.

Verpackungen in die gelbe Tonne

In die gelbe Tonne gehört Verpackungsmüll, der mit dem „Grünen Punkt“ gekennzeichnet ist, Konservendosen, Verpackungen aus Alu, Alufolie, Milch- und Safttüten, Tetra-Packs, Kunststoff-Folien, Styropor, PET-Flaschen (Pfand?), Plastikverpackungen (mehr dazu, was in die gelbe Tonne darf, finden Sie hier. Bitte denken Sie daran: Die Tonnen sind für alle Mieter ihres Wohngebäudes gedacht. Sofern möglich, sollten Sie also bitte sparsam mit dem verfügbaren Platz darin umgehen, damit es für alle reicht. Große Verpackungsteile aus Styropor bitte am Tag der Abholung neben die gelbe Tonne stellen. Bis Juni 2022 dürfen auch die restlichen gelben Säcke für zusätzliche Mengen genutzt werden. Ab Juli werden diese jedoch nicht mehr mitgenommen. Weitere Informationen hier.

Recyclinggüter in größerer Menge

Die Wertstoffhöfe der Stadt nehmen größere Einheiten und Problemabfälle von Bürgern in der Regel kostenlos an.

Wertstoffhof Villingen
Am Krebsgraben (hinter TÜV)
Geöffnet Di & Do, 13-19 Uhr, Samstag 9-14 Uhr

Wertstoffhof Schwenningen
In Rammelswiesen 9
Geöffnet Di & Do 3-19 Uhr, Samstag 9-14 Uhr

Das ist in der Betriebskosten-Abrechnung enthalten

Neben der Grundmiete für Ihre Wohnung müssen Sie als Mieter monatlich auch eine Vorauszahlung für Heiz- und Betriebskosten bezahlen, die wir im jährlichen Rhythmus mit Ihnen abrechnen. Für mehr Transparenz erklären wir Ihnen im Folgenden, welche Kosten hier enthalten sind, die wir auf unsere Mieter umlegen:

Grundsteuer für die Infrastruktur

Die Grundsteuer wird auf jedes Grundstück erhoben – also auch auf das, auf dem Ihr Wohngebäude steht. Die Stadt finanziert mit diesen Einnahmen Kosten zum Erhalt und Ausbau der Infrastruktur wie Straßen, Gehwege oder auch Schulen.

Heiz- und Warmwasserkosten

Das Beheizen einer Wohnung und die Erwärmung von Wasser benötigen Energie: Die erzeugen wir auf unterschiedliche Weise. Das verursacht Kosten für Energie, und diese werden entsprechend Ihres Verbrauchs auf Sie umgelegt.

Kostbares Nass

Trinkwasser ist eine kostbare Ressource, und es ist aufwendig, Wasser so zu gewinnen und zu transportieren, dass man es direkt aus dem Hahn trinken kann. Abwasser muss aufbereitet werden, um die Umwelt nicht zu belasten. Die Kosten hierfür werden Ihnen gemäß Ihrem Verbrauch berechnet.

Gleiche Kosten

Die Kosten für einen Personen- oder Lastenaufzug in Ihrem Haus werden auch dann anteilig an Sie als Mieter berechnet, wenn Sie im Erdgeschoss leben. Das entspricht der aktuellen Rechtsprechung.

Putzen und Räumen

Wird Ihr Haus oder sein Umfeld regelmäßig gereinigt oder durch einen Hausmeister im Winter Schnee geräumt, werden diese Kosten anteilig auf die Mieter umgelegt – dies gilt auch für Gartenarbeiten wie z.B. Rasenmähen.

Außenlicht und Flur-Beleuchtung

Zu Ihrer Sicherheit tragen Leuchten am und im Haus bei. Deren Pflege und Betrieb verursachen jedoch ebenfalls Kosten, die wir in der Nebenkostenabrechnung anteilig an Sie weitergeben.

Finanzielle Sicherheit bei Schäden

Wir sind verpflichtet, für unsere Gebäude Versicherungen abzuschließen (z.B. gegen Brand-, Wasser-, Sturmschäden usw.). Diese Versicherungen kommen ggf. auch Ihnen als Bewohner zugute und werden deshalb anteilig auf Sie umgelegt.

Einrichtungen für TV, Internet und Radio

Unsere Gebäude enthalten Technik für den Internetzugang, für TV- und Radioempfang. Diese Technik bedeutet anfänglich nicht nur eine Investition, sondern sie muss auch gewartet werden. Diese Kosten werden anteilig auf unsere Mieter umgelegt.

Besondere Ausgaben für Ihre Sicherheit

Sofern notwendig, kümmern wir uns auch mit der Wartung von Rauchmeldern oder der Wasseranalyse um Ihre Sicherheit. Solche Kosten legen wir ebenfalls anteilig und transparent aufgeschlüsselt auf die Mieter um.

Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Michaela Faißt

Leitung Vermietungsmanagement
07720 / 8503-14
michaela.faisst@wbg-vs.de

Michaela Faißt

Lidija Schulz

Betriebskostenmanagement
07720 / 8503 - 19
lidija.schulz@wbg-vs.de

Lidija Schulz