Information im Schadens- und Notfall
Was gilt als Notfall, was hat Zeit? Wen können Sie anrufen? Was tun, wenn es in der eigenen Wohnung oder in Ihrem Haus einen Schaden gibt? Alle Infos auf dieser Seite!
Antworten auf Ihre Fragen
Was muss ich über die Hausordnung wissen? Was gehört in welchen Müllbehälter? Was bedeuten die Angaben in meiner Nebenkostenabrechnung? Antworten auf diese und noch weitere Fragen finden Sie hier!
Vordrucke und Infos
Alle Formulare und Informationsmaterialien der wbg, die für Interessenten und Mieter relevant sein könnten, finden Sie hier: Von Interessentenbögen über Schadensmeldungen bis hin zu unserem Mietermagazin „Heimvorteil“ und unserem Geschäftsbericht!
Rund um die Wohnungssuche
Nein, wir bedienen vorrangig die Personen, die bereits über ihre Registrierung als Wohnungssuchende bei uns bekannt sind. Wenn Sie sich auch als Interessent in unsere Liste aufnehmen lassen wollen, finden Sie hier unseren Interessentenbogen zum Herunterladen.
Ja, wir haben 3 Studentenwohnheime mit 1-Zimmer-Apartments oder WG-Zimmern mit insgesamt 145 Wohnplätzen für Studentinnen und Studenten. Wenn Sie sich für einen Platz in einem unserer Studentenwohnheime interessieren, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Susanne Kammerer, oder füllen Sie unseren Interessentenbogen für Studenten aus.
Ja, wir vermieten Seniorenwohnungen im Gebiet „Wohnen am Stadtpark“ in der Riemenäckerstraße und der Schrambergerstraße.
Darüber hinaus vermieten wir auch vereinzelt Garagen und PKW-Stellplätze.
Nein, es müssen keine Anteile erworben werden, da wir keine Genossenschaft sind. Allerdings muss eine Kaution in Höhe von drei Monatskaltmieten gezahlt werden.
Nein, wir vermieten aus unserem eigenen Bestand. Dies ist immer provisionsfrei.
Ein Teil unseres Wohnungsbestandes wurde mit Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln errichtet. Für diese öffentlich geförderten Wohnungen benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein, welcher Personen oder Familien mit geringem Einkommen (bei Senioren gelten auch andere Kriterien) zur Nutzung dieser Wohnungen berechtigt. Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Sie auf der Wohngeldstelle in Villingen-Schwenningen. Falls ein Wohnberechtigungsschein erforderlich sein sollte, werden Sie natürlich von uns darauf hingewiesen.
Sie können sich persönlich, schriftlich (per Post, per E-Mail) oder telefonisch an uns wenden. Auch können Sie unseren Interessentenbogen in unserer Geschäftsstelle abholen bzw. diesen per E-Mail anfordern oder auch hier herunterladen.
Gerne können Sie zu unseren Sprechzeiten einfach in die Geschäftsstelle kommen. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir bei voraussichtlich längeren Gesprächen um eine Terminvereinbarung.
Wir sind wie folgt gerne für Sie da:
Montag – Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag: 14:00 – 17:00 Uhr
Rund um Miete, Kaution und Nebenkosten
Ja, wir verlangen eine Kaution in Höhe von drei Monatskaltmieten. Für die Dauer der Kautionshinterlegung erhalten Sie darauf Zinsen.
Die Betriebskosten sind vertraglich vereinbarte Kostenstellen, damit Bestandteil der Bewirtschaftungskosten und gliedern sich wie folgt auf:
- laufende öffentliche Lasten des Grundstücks
- Wasserversorgung und Entwässerung
- Aufzug (wenn vorhanden)
- Straßenreinigung und Müllbeseitigung
- Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege
- Beleuchtung
- Schornsteinreinigung
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- Hauswart
- Gemeinschaftsantennen-Anlage oder private Verteileranlage für Breitbandkabelnetz
- Grundgebühren für Breitbandkabelanschluss (wenn vorhanden)
- sonstige Betriebskosten, wie z.B. für Durchführung der Räum- und Streupflichten
- Feuerlöscherprüfung
- Dachrinnenreinigung
- Wartung Rauchabzugsanlage (RWA)
- Wartung Brandmeldeanlage (BMA)
Hinzu kommen noch die Wärme- und Wasserkosten. Die Abrechnung der verbrauchsunabhängigen und verbrauchsabhängigen Kosten erfolgt in Form einer jährlichen Betriebskostenabrechnung anhand eines im Mietvertrag festgelegten Verteilerschlüssels. Die Nebenkosten werden in der Regel durch monatliche Vorauszahlungen neben der Grundmiete erhoben. Welche Vorauszahlungen für die Nebenkosten anfallen werden, können Sie aus dem Mietvertrag entnehmen.
Bitte sprechen Sie mit uns. Warten Sie auf keinen Fall zu lange, melden Sie sich rechtzeitig bei uns. Nur so können wir gemeinsam eine Lösung finden.
Rund um das laufende Mietverhältnis
Sie erhalten eine Mietbescheinigung, zum Beispiel zur Beantragung von Wohngeld, direkt bei uns. Gerne können Sie diese aber auch schriftlich (Post oder E-Mail) oder auch telefonisch bei uns anfordern.
Die Kontaktdaten der jeweiligen Zuständigen vor Ort können Sie am einfachsten bei uns erfahren. Bitte rufen Sie uns hierzu an.
Ja, bauliche Veränderungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn wir als Vermieter zuvor schriftlich zugestimmt haben. Außerdem haftet der Mieter für alle Schäden, die uns aus diesen Maßnahmen entstehen, ohne dass es eines Nachweises bedarf. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter den bei Vertragsbeginn vorhandenen Zustand wiederherzustellen.
Ja, soweit es sich nicht um Kleintiere handelt. Ein Hund oder eine Katze müssen zum Beispiel vom Vermieter schriftlich genehmigt werden. Um sicher zu gehen, ob Sie eine Genehmigung benötigen, nehmen Sie bitte vorab mit uns Kontakt auf.
Rund um die Hausordnung
Laute Musik ist häufig Anlass für Streit im Haus. Dem Musikliebhaber muss es möglich sein, in seiner Wohnung so laut Musik zu hören, dass er ein „einigermaßen befriedigendes Hörerlebnis“ hat. Wenn die Lautstärke jedoch über das hinaus geht, nicht mehr als „normales Wohngeräusch“ in der Nachbarwohnung empfunden wird, ist die Zimmerlautstärke überschritten. Bitte nehmen Sie hier Rücksicht aufeinander und verwenden Sie ggf. Kopfhörer, um Ihre Nachbarn nicht zu stören.
Zuallererst: REDEN SIE MITEINANDER! Ist ihr Nachbar trotz eines Gespräches nicht einsichtig, bitten wir Sie, die Vorkommnisse schriftlich mit Datum und Zeit festzuhalten. Diese Protokolle (am besten mit Ihrer Unterschrift und mit der eines Zeugen) leiten Sie dann an uns weiter.
Rund um die Kündigung
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen – bei neueren Wohnraummietverhältnissen beträgt sie in der Regel drei Monate zum Monatsende. Bitte kündigen Sie nicht, wenn Sie noch keine andere Wohnung haben.
Grundsätzlich haben wir eine sehr lange Warteliste. Gerne können Sie aber einen Interessenten bei uns vorbeischicken. Akzeptieren wir den vorgeschlagenen Nachmieter oder haben wir andere Interessenten, die bereit sind früher in die Wohnung einzuziehen, findet eine Wohnungsabnahme durch uns statt. Festgestellte Mängel müssen behoben und erforderliche Schönheitsreparaturen durchgeführt werden, damit das Mietverhältnis ggf. vorzeitig beendet werden kann.
Das Gute, welches du anderen tust, tust du immer auch dir selbst.
Leo Tolstoi